Kraftfahrzeuge (außer Motorräder) bis 3,5 t zulässiges Gesamtmasse bis zu 8 Sitzplätze + Fahrersitz, auch mit Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse oder mit einem Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, sofern die zul. Gesamtmasse der Kombination nicht größer als 3,5 t ist
Klasse BE :
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zul. Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt, bestehen
KLasse A :
Motorräder (auch mit Beiwagen) über 50 cm³ Hubraum oder über 45 km/h durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit und dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW Leistung
Klasse A2 :
Motorräder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistun/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Klasse A1 :
Motorräder (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Leistung sowie einem Verhältnis Leistung/Leergewicht nicht über 0,1 kW/kg
dreirädrige Kfz mit mehr als 50 ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit bis maximal 15 kW Leistung